Der Begriff Reiseversicherung umfasst eine Vielzahl an Versicherungen, die im Falle einer Reise auftreten können. Wozu Risiken zählen, die im Zusammenhang mit Inlands- oder Auslandsreisen und Urlaubs- oder Geschäftsreisen zu Stande kommen vermag.

Zu den wichtigsten Reiseversicherungen zählen die:

Auslandsreisekrankenversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiseunfallversicherung
und die Reisegepäckversicherung.
Die Auslandsreisekrankenversicherung nimmt dabei einen besonderen Stellenwert ein, denn sie schützt vor finanziellen Folgen einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls während einer Reise. Dies ist vor allem dann von großer Relevanz wenn eine Auslandsreise geplant ist, da die gesetzliche Sozialversicherung die Kosten nur in Ländern übernimmt, mit denen ein Abkommen geschlossen wurde. Mit einer Reiseversicherung können Behandlungskosten und Kosten die bei Krankenhausaufenthalten anfallen, aufgefangen werden.

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt dann in Kraft, wenn der Reisende aus wichtigem, unvorhersehbarem Grund eine gebuchte Reise nicht mehr antreten kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Zu diesen Gründen kann Folgendes zählen: Krankheit, Unfall, Tod des Versicherten oder seiner Angehörigen, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes, Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst, Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung und Ähnliches. Da bei Nichtantritt einer Reise hohe Kosten im Rahmen von Flugtickets, Fahrkarten oder Übernachtungen anfallen können, werden diese durch eine Reiserücktrittsversicherung, auch Stornoversicherung genannt, ganz oder teilweise gedeckt.

Da in Folge eines Unfalls während einer Reise die gesetzliche Unfallversicherung dem Betroffenen keine Leistungen zahlt, kann eine Reiseunfallversicherung diese Fälle absichern. Sie schützt den Versicherten bei einem Unfall auf Reisen und den möglich auftretenden finanziellen Folgen in diesem Zusammenhang.

Eine Reisegepäckversicherung übernimmt alle Kosten, die bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gepäckstücke anfallen. Davon auszunehmen sind finanzielle Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Stande kommen. Zu beachten ist, dass nur der tatsächliche Wert (also der momentane Zeitwert) der versicherten Gegenstände ersetzt wird.

Allgemein gesagt, sind eine Vielzahl an Möglichkeiten am Versicherungsmarkt, mit denen man die Risiken einer Reise absichern kann. Im Rahmen der „klassischen Reiseversicherung“ besteht die Möglichkeit einen umfassenden Reiseschutz, für eine einmalige Reise oder für ein gesamtes Jahr, zu versichern. Darunter versteht man ein Komplettpaket, das die oben genannten wichtigsten Einzelversicherungen vereint.
Weitere Alternativen sind die Versicherungspakete, die man bei Kreditkartenunternehmen, Reiseveranstaltern, Autofahrerclubs, Flugrettung etc. abschließen kann. Dabei kann das Angebot der Reiseversicherungskomponenten sehr stark variieren.